Als Reiseveranstalter sind wir nach §651 k (3) BGB verpflichtet, allen Pauschalreisenden einen Reisepreissicherungsschein auszuhändigen. Die Pauschalreise-Gesetzgebung beinhaltet hier auch die Notwendigkeit der Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines bei Buchung einer Kombination von mehreren Bausteinen zu Ihrer persönlichen Individualreise.
Ihre Reise ist vertraglich bei unserem Versicherungspartner, der R+V Versicherung abgesichert!
Sie erhalten von uns, nach erfolgter Buchung und Bestätigung, zusammen mit der Reiseanmeldung bzw. der Rechnung, einen Reisepreissicherungsschein pro reisende Person.