AGB und ARB CANNONBALL TRAVEL & TRADE (als Reiseveranstalter und nicht Reisevermittler, hier gelten die AGB’s des jeweiligen Reiseveranstalters)

Sehr geehrter Reisegast,

in Ergänzung der §§ 651 a ff BGB (Reisevertrag) werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen und uns vereinbart:

Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Cannonball Travel & Trade den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung von Cannonball Travel & Trade zustande, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird.
1.2. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20% zu leisten, höchstens jedoch 500,00 Euro pro Person. Ausnahme: Wenn eine Flugoption längerfristig nicht möglich ist und die Flugscheine vorzeitig erstellt werden müssen, sind die Kosten für die Flüge nach Reiseabschluss zu 100% zu entrichten, Sie erhalten im Gegenzug sofort die entsprechenden, dann ausgestellten E-Tix! Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Der Unterlagenversand erfolgt nach Zahlungseingang 14 Tage vor Reisebeginn. Rücktrittsgebühren und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Die Anzahlung bzw. die Restzahlung darf vor Reiseende nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt worden ist, der sicherstellt, daß bei Ausfall der Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Dementsprechend hat Cannonball Travel & Trade dieses Insolvenzrisiko bei der R + V Versicherung abgesichert. Ein entsprechender Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden gegen R + V Versicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters verbrieft, befindet sich der bei der Reisebestätigung bzw. bei den Reiseunterlagen. Etwaige Ansprüche sind bei der R + V Versicherung unverzüglich anzumelden, die mit der Schadensregulierung beauftragt ist.
2.2. Zahlungen mit Kreditkarte (EUROCARD oder VISA) werden nur akzeptiert für touristische Leistungen mit Landarrangement und bei Vorlage der Kreditkarte zum Zeitpunkt der Buchung. Spätere Anträge auf die Bezahlung mit Kreditkarte werden nicht akzeptiert.

Leistungen / Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Website und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Vor Vertragsabschluß können wir eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2. Sonderwünsche: Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden und sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von Cannonball Travel & Trade über den Reisekatalog hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.
3.3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen, wird sich Cannonball Tarvel & Trade bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegen stehen. Cannonball Travel & Trade berechnet 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten. Eine Rückvergütung ist ferner dort nicht gewährleistet, wo der Reisende ein „Schnäppchen“-Angebot bucht, aber nicht in Anspruch genommen hat.

Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Aufgrund der derzeitigen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
4.2. Wir sind aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr-Flughafens vorzunehmen, soweit das für den Gast zumutbar ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich. Bei einer Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen.
4.3. Cannonball Travel & Trade behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Gleiches gilt bei einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse. Cannonballtravel GmbH ist verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% hat der Reisende das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Cannonball Travel & Trade eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Cannonball Travel & Trade. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von Cannonball Travel & Trade nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes ausgesagt wird, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf
5.3. Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen, Flug-, Bus- und Mietwagenrundreisen:

bis zum 31. Tag vor Abreise 25%
bis zum 21. Tag vor Abreise 30%
bis zum 16. Tag vor Abreise 45%
bis zum 07. Tag vor Abreise 60%
bis zum 03. Tag vor Abreise 85%

bzw. bei nur vermittelter Reiseleistung eines Fremdveranstalters gelten dessen AGB’s!

ab dem 2. Tag vor Abreise oder bei Nichtantritt (Noshow) der Reise 100% des jeweiligen Reisepreises pro Person.
5.5. bei Hotel- und Mietwagenbuchungen, ohne weiteres Arrangement sowie bei Übernachtungsgutscheinen oder Hotelpässen: pro Person und pro bestätigter Leistung Euro 50,00, bei Hotelbuchungen zuzüglich den Kosten für die erste Übernachtung. Cannonball Travel & Trade ist berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, die seitens der Leistungsträger Cannonball Travel & Trade berechnet werden.
5.6. Rücktrittsgebühren bei Flugtickets ohne weiteres Arrangement für Personen ab 2 Jahre:
5.6.1. Linienflug; ab Buchungstag 50,00 Euro pro Vorgang, ab dem 28. Tag vor Abreise Euro 150,00 bis Euro 400,00, je nach Fluggesellschaft und Tarif. Bei Nichtantritt des Fluges (Noshow) Euro 500,00 pro Person. Müssen die Flugscheine aufgrund von Tarif-Regularien sofort ausgestellt und bezahlt werden, dann gilt: Stornogebühr nach Ticket-Ausstellung: 100% des Flugpreises!
5.6.2. Charterflug; ab Buchungsdatum bis 31. Werktage vor Abflug Euro 150,00 pro Person, ab 30. bis 3. Werktag vor Abflug Euro 500,00 pro Person, ab 2 Werktage vor Abflug 100%.
5.7. Umbuchung; Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen mehr als 22 Tage vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 pro Vorgang.
5.8. Für bestimmte Reisen gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen / Gebühren, die in der Ausschreibung des jeweiligen Feriengebietes oder bei den Leistungsbeschreibungen bzw. allgemeinen Informationen angegeben sind.

Reiserücktrittskostenversicherung
6.1. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung, die nicht im Reisepreis enthalten ist. Wir beraten Sie gern.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1. Cannonball Travel & Trade kann von der Reise zurücktreten:
7.1.1. bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
7.1.2. bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler), oder wenn er diese Umstände nich nachweisen kann.
Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet.

Mängelgewährleistung / Haftung
8.1. Wir stehen ein im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
8.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
8.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.)
8.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt / auf dieser Website angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1. vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben / Inhalte der Website erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil wir auf deren Entstehung keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können.
8.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
8.1.5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person
8.2. Haftung
8.2.1. Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
8.3. Beschränkung der Haftung
8.3.1. Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.3.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
8.4. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
8.4.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, daß er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. der Agentur zur Kenntnis gibt (Adresse und Telefonnummer erhalten die Reisenden mit den Reiseunterlagen). Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine Cannonballtravel-Reiseleitung bzw. durch eine Agentur nicht vorgesehen ist (vgl. Leistungsbeschreibung), ist stattdessen Cannonball Travel & Trade direkt zu kontaktieren. Das gilt auch für reine Hotelbuchungen oder Buchungen ohne Transferleistungen, wobei eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschlossen ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Rüge bei Cannonball Travel & Trade. Unterläßt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
8.4.2. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eine Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei Cannonball Travel & Trade, Inhaber: Thomas Merkel, Bernsteinstr. 11, 76571 Gaggenau geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.
9.2. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tage gehemmt, an dem Cannonball Travel & Trade die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa usw. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
10.2. Für Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verweisen wir auf die in diesem Katalog und bei uns ausliegenden bzw. der zugehörigen aktuellen Preisliste für jedes Zielland gesondert aufgegebenen Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind für Reisende ausgewiesen, die einen deutschen Paß besitzen. Für Reisende anderer Nationalitäten ist eine gesonderte Klärung – auch für etwaige Transitprobleme – durch das Reisebüro unabdingbar. Diese Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Befolgt der Reisende sie nicht, muß er alle Nachteile und Aufwendungen aus der Nichtbefolgung selbst tragen.

Allgemeines
11.1. Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
11.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.3. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Rastatt.

AGB und ARB